RohmilchGütV

Rohmilchgüteverordnung

Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch

Vom 11.1.2021 (BGBl. I S. 47)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Zweck
Abschnitt 2
Probenahme und Transport der Proben
§ 6Probenahme
Abschnitt 3
Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
§ 17Durchführung der Güteuntersuchung
Abschnitt 4
Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
§ 30Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 35Aufzeichnungspflichten der Abnehmer

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