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RohmilchGütV
Rohmilchgüteverordnung
Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch
Vom 11.1.2021 (BGBl. I S. 47)
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Zweck
§ 2
Anwendungsbereich
§ 3
Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
§ 4
Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
§ 5
Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
Abschnitt 2
Probenahme und Transport der Proben
§ 6
Probenahme
§ 7
Sachkunde der Probenehmer
§ 8
Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
§ 9
Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
§ 10
Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
§ 11
Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
§ 12
Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
§ 13
Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
§ 14
Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
§ 15
Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
§ 16
Transport der Proben
Abschnitt 3
Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
§ 17
Durchführung der Güteuntersuchung
§ 18
Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
§ 19
Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
§ 20
Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
§ 21
Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
§ 22
Mittelwertbildung
§ 23
Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
§ 24
Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
§ 25
Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
§ 26
Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
§ 27
Schnelltest auf Hemmstoffe
§ 28
Voruntersuchung auf Hemmstoffe
§ 29
Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
Abschnitt 4
Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
§ 30
Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
§ 31
Milchgeldabrechnung
§ 32
Abschläge auf den Kaufpreis
§ 33
Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
§ 34
Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 35
Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
§ 36
Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
§ 37
Aufbewahrungspflichten
§ 38
Ordnungswidrigkeiten
§ 39
Anwendungs- und Übergangsbestimmungen
Anlage 1
(zu § 7 Absatz 2) Anforderungen an die Sachkunde der Probenehmer
Anlage 2
(zu § 17, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 23, § 24 Absatz 1, § 27 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 sowie § 29 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Güteuntersuchung der Proben und Mittelwertbildung
Anlage 3
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 15 und 16, § 17, § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 4, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 1 Satz 2, § 29 Absatz 1 Satz 2 sowie Anlage 2) Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
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