RentÜG

Rentenübersichtsgesetz

Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht

Vom 11.2.2021

§ 1

Zweck

1Die Digitale Rentenübersicht dient der Verbesserung des Kenntnisstandes der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorge und enthält Informationen insbesondere über deren Höhe. 2Die Informationen sollen verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein.