Vom 25.6.2021
Zuletzt geändert am 23.5.2022
1Steuerschuldner ist der Veranstalter des Online-Pokers. 2Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spielgeschehen maßgeblich gestaltet.