RennwLottG

Rennwett- und Lotteriegesetz

Vom 25.6.2021

Zuletzt geändert am 23.5.2022

§ 37

Bemessungsgrundlage

1Die Virtuelle Automatensteuer bemisst sich nach dem geleisteten Spieleinsatz abzüglich der Virtuellen Automatensteuer. 2Der geleistete Spieleinsatz umfasst sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am virtuellen Automatenspiel nach § 36.