Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Vom
2.11.2009
Zuletzt geändert am
7.8.2021
§ 23
Provisionserträge – Posten 5
1Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen.
2Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.