Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Vom 2.11.2009
Zuletzt geändert am 7.8.2021
Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.