Verordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beim Bundesamt für Justiz im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Vom
18.10.2017
Zuletzt geändert am
7.7.2021
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.