RBEG

Regelbedarfsermittlungsgesetz

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021

Vom 9.12.2020

Zuletzt geändert am 16.12.2022

§ 9

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich

1. für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
2. für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.