PUDLV

Post-Universaldienstleistungsverordnung

Vom 15.12.1999

Zuletzt geändert am 7.7.2005

§ 4

Qualitätsmerkmale der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften

1Zeitungen und Zeitschriften sind im Rahmen des betrieblich Zumutbaren bedarfsgerecht zu befördern. 2§ 2 Nr. 4 und 5 gilt entsprechend.