PStTG

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen

Vom 20.12.2022

Zuletzt geändert am 2.12.2024

Abschnitt 3
Sorgfaltspflichten

§ 16

Anwendung der Sorgfaltspflichten

Es steht meldenden Plattformbetreibern frei, die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17 bis 20 nur in Bezug auf aktive Anbieter durchzuführen.