PrümVtrAG

Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm

Vom 10.7.2006

Zuletzt geändert am 1.6.2017

§ 3

Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern

DNA-Identifizierungsmuster dürfen über die Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes hinaus auch für einen automatisierten Abruf oder Abgleich nach den Artikeln 3 und 4 des Prümer Vertrags oder nach den Artikeln 3 und 4 des Ratsbeschlusses Prüm verwendet werden.