PrüfV

Prüfungsberichteverordnung

Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen

Vom 19.7.2017

Zuletzt geändert am 19.3.2020

Abschnitt 10
Besonderer Teil des Prüfungsberichts

§ 45

Allgemeine Erläuterungen

(1) 1Im Besonderen Teil des Prüfungsberichts sind die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung zu erläutern. 2Die Erläuterung hat auch die Entwicklung der wesentlichen Posten und Unterposten der Bilanz zu enthalten.

(2) 1Die jeweiligen Bewertungsmethoden sind darzustellen. 2Auf stille Reserven in den Kapitalanlagen je Bilanzposten ist hinzuweisen, soweit die entsprechenden Zeitwerte im Anhang anzugeben sind.