(1) 1Der Prüfer hat im Prüfungsbericht zusammenfassend über die Organisation der Informations- und Kommunikationstechnologie des Unternehmens und diejenigen Systeme der Informations- und Kommunikationstechnologie, die wesentliche Geschäftsprozesse des Unternehmens unterstützen oder aufsichtsrechtlich relevante Daten verarbeiten, zu berichten. 2Wesentliche Änderungen an diesen Systemen sowie die der Änderung dienenden Projekte sind im Prüfungsbericht darzustellen. 3Der Prüfer hat darzustellen und zu beurteilen, ob die organisatorischen, personellen und technischen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Integrität, der Vertraulichkeit, der Authentizität und der Verfügbarkeit dieser Systeme angemessen sind und wirksam umgesetzt werden. 4Werden externe Ressourcen der Informations- und Kommunikationstechnologie eingesetzt, so erstrecken sich die vorgenannten Berichtspflichten auch auf diese Ressourcen.
(2) 1Der Prüfer hat im Prüfungsbericht zu beurteilen, ob das Unternehmen die Anforderungen der Artikel 5 bis 14, 16 bis 19, 24, 25, 28 bis 30 und 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2554, auch in Verbindung mit Rechtsakten, die gemäß den Artikeln 15, 16, 20, 28 oder 30 der Verordnung (EU) 2022/2554 erlassen wurden, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2022/2554, angemessen und wirksam einhält. Dabei ist insbesondere einzugehen auf