Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte
Vom
11.6.2015
Zuletzt geändert am
25.3.2026
Anlage 4
(zu § 70)
SON05
Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben