PRV

Partnerschaftsregisterverordnung

Verordnung über die Einrichtung und Führung des Partnerschaftsregisters

Vom 16.6.1995

Zuletzt geändert am 10.8.2021

§ 6

Mitteilungen an Berufskammern

Besteht für einen in der Partnerschaft ausgeübten Beruf eine Berufskammer, so sind dieser sämtliche Eintragungen mitzuteilen.