ProstStatV

Prostitutions-Statistikverordnung

Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Vom 13.6.2017

§ 4

Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge

Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 3 sind für jeden Vorgang:

1. die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges,
2. der Ort der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und
3. die Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges.