§ 4
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge
Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 3 sind für jeden Vorgang:
1. die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges,
2. der Ort der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und
3. die Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges.