ProstSchG

Prostituiertenschutzgesetz

Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Vom 21.10.2016

Zuletzt geändert am 9.3.2021

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.