Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
Vom 15.12.1989
Zuletzt geändert am 17.7.2017
(1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere
(2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.