PrüfbV

Prüfungsberichtsverordnung

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte

Vom 11.6.2015

Zuletzt geändert am 28.2.2025

§ 57

Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen

Das Volumen und die Verwendung der aufgenommenen Fremdmittel am Geld- und Kapitalmarkt sind darzustellen.