1Damit die Einhaltung der Wiederverwendungsziele überprüft werden kann, müssen die betreffenden Wirtschaftsakteure den zuständigen Behörden Bericht erstatten. 2Ab dem Kalenderjahr 2030 sollten die Wirtschaftsakteure die einschlägigen Daten für jedes Kalenderjahr übermitteln. 3Die Mitgliedstaaten sollten diese Daten öffentlich zugänglich machen.