1Um ein hohes Umweltschutzniveau auf dem Binnenmarkt sowie ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit und -hygiene zu gewährleisten und um die Erreichung der Ziele für die Vermeidung von Verpackungsabfällen zu erleichtern, sollten keine unnötigen oder vermeidbaren Verpackungen in Verkehr gebracht werden. 2Diese Verordnung enthält eine Liste dieser Verpackungsformate. 3Die Kommission sollte Leitlinien veröffentlichen, in denen diese Liste näher erläutert wird, einschließlich durch Beispiele für die Verpackungen und Vorgaben zu den Ausnahmen von den Beschränkungen.