1Die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Verpackungen über die gesamte Lieferkette erleichtert den Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgabe, Wirtschaftsakteure aufzuspüren, die nicht konforme Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt haben. 2Die Wirtschaftsakteure sollten daher verpflichtet werden, die Informationen über ihre Transaktionen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.