PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

(59)

1Alle Verpackungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, oder die bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind, einschließlich kompostierbarer Verpackungen, müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen. 2Es sollte gegebenenfalls möglich sein, dass die nach Rechtsakten der Union über Lebensmittelkontaktmaterialien vorzulegenden Unterlagen und Informationen als Teil der Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der vorliegenden Verordnung vorgeschrieben sind, dienen.