PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

(30)

1Hochwertiges Recycling bedeutet, dass die recycelten Materialien aufgrund ihrer bewahrten technischen Merkmale die gleiche oder eine höhere Qualität als der Ausgangsstoff aufweisen und als Ersatz für Primärrohstoffe für Verpackungen oder ähnliche Nutzungen verwendet werden können. 2Recycelte Materialien können mehrmals recycelt werden. 3Um die Erzeugung von recycelten Rohstoffen von hoher Qualität zu ermöglichen, ist das Sammeln von ordnungsgemäß getrennten Verpackungsabfällen von entscheidender Bedeutung. 4Der Unterschied zwischen dem stofflichen Recycling und hochwertigem Recycling besteht darin, dass beim stofflichen Recycling die Verpackungsmaterialien zu Materialien recycelt werden, während beim hochwertigen Recycling die Verpackungsmaterialien zu Materialien von solcher Qualität recycelt werden, dass diese Materialien für Verpackungen oder andere Nutzungen, bei denen die Qualität des recycelten Materials bewahrt wird, verwendet werden können.