PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1In Anbetracht des laufenden Verfahrens zu BPA wird im Einklang mit den Befugnissen, die der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelkontaktmaterialien übertragen wurden, eine Beschränkung der Verwendung von BPA voraussichtlich vor Ende 2024 angenommen. 2Nach ihrer Annahme wird die Beschränkung der Verwendung von BPA für alle Lebensmittelverpackungen und andere Lebensmittelkontaktmaterialien mit einem allgemeinen Übergangszeitraum von 18 Monaten gelten.