PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1PFAS in Lebensmittelkontaktmaterialien führen unweigerlich zur Exposition von Menschen gegenüber PFAS. Da die Gefahren durch PFAS nicht mit einem Schwellenwert verbunden sind, stellt die Exposition gegenüber PFAS aus Lebensmittelkontaktmaterialien ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit dar. 2PFAS sollten daher in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, beschränkt werden. 3Um Überschneidungen mit in anderen Rechtsakten der Union festgelegten Beschränkungen für die Verwendung von PFAS zu vermeiden, sollte die Kommission eine Evaluierung durchführen, um zu bewerten, ob die in dieser Verordnung festgelegte Beschränkung für PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, geändert oder aufgehoben werden muss.