PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

(182)

1Um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die in Verkehr gebrachten Verpackungen zu stärken, vor allem im Hinblick auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen, sollten gegen Wirtschaftsakteure, die nicht konforme Verpackungen in Verkehr bringen oder ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, Sanktionen verhängt werden. 2Die Mitgliedstaaten müssen in ihren nationalen Rechtsvorschriften daher wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung festlegen.