PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

(163)

1Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission für jedes Kalenderjahr Informationen über die Erreichung der Recyclingziele übermitteln. 2Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen zu evaluieren, sollten auch Daten über den Verbrauch von sehr leichten, leichten, dicken und sehr dicken Kunststofftragetaschen übermittelt werden, um bewerten zu können, ob der Verbrauch dieser Tragetaschen infolge der Maßnahmen zur Verringerung von leichten Kunststofftragetaschen gestiegen ist. 3Um eine Bewertung dessen, ob die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden verpflichtenden Pfand- und Rücknahmesysteme wirksam sind oder ob Ausnahmen der Mitgliedstaaten von der Verpflichtung zur Einrichtung dieser Systeme gerechtfertigt sind, zu ermöglichen, ist es wichtig, durch die Berichterstattung der Mitgliedstaaten Informationen über die Quote der getrennten Sammlung von Verpackungen einzuholen, die von der Verpflichtung zur Einführung eines Pfand- und Rücknahmesystems erfasst sind.