1Bis zum 1. Januar 2029 sollten alle Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Einweggetränkebehälter aus Metall die in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Mindestanforderungen erfüllen, mit Ausnahme von vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingerichteten Pfand- und Rücknahmesystemen, die das Ziel für die getrennte Sammlung von 90 % bis zum 1. Januar 2029 erreichen. 2Diese Anforderungen werden zu mehr Kohärenz und höheren Rückgabequoten in den Mitgliedstaaten beitragen. 3Sie wurden auf der Grundlage von Stellungnahmen der Interessenträger, Analysen durch Sachverständige und bewährten Verfahren im Rahmen der bestehenden Pfand- und Rücknahmesysteme festgelegt. 4Die Anforderungen sind so ausgelegt, dass sie Innovationen ermöglichen und gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität bieten, um sich an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.