PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1In Bezug auf die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung ist die vorliegende Verordnung „lex specialis“ gegenüber der Richtlinie 2008/98/EG. 2Daher sollten Bestimmungen in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung in der vorliegenden Verordnung Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen in der genannten Richtlinie haben. 3Dieser Grundsatz betrifft beispielsweise die Anforderungen für die Registrierung der Hersteller, die Anpassung der Gebühren im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung und die Berichterstattung.