1Da die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen ein wichtiges Element der Abfallbewirtschaftung im Allgemeinen ist, sollten die Mitgliedstaaten diesem Thema in ihren Abfallbewirtschaftungsplänen, die im Rahmen der Erfüllung der in der Richtlinie 2008/98/EG festgelegten Verpflichtung erstellt werden, ein eigenes Kapitel widmen. 2Die Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur Wiederverwendung sollten in die gemäß der Richtlinie 2008/98/EG vorgeschriebenen Abfallbewirtschaftungsprogramme aufgenommen werden. 3Ein solches Kapitel sollte in die Abfallbewirtschaftungspläne und in die Abfallvermeidungsprogramme aufgenommen werden, und zwar im Rahmen ihrer nächsten regelmäßigen Bewertung gemäß der Richtlinie 2008/98/EG oder zu einem früheren Zeitpunkt.