PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1Da die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen ein wichtiges Element der Abfallbewirtschaftung im Allgemeinen ist, sollten die Mitgliedstaaten diesem Thema in ihren Abfallbewirtschaftungsplänen, die im Rahmen der Erfüllung der in der Richtlinie 2008/98/EG festgelegten Verpflichtung erstellt werden, ein eigenes Kapitel widmen. 2Die Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur Wiederverwendung sollten in die gemäß der Richtlinie 2008/98/EG vorgeschriebenen Abfallbewirtschaftungsprogramme aufgenommen werden. 3Ein solches Kapitel sollte in die Abfallbewirtschaftungspläne und in die Abfallvermeidungsprogramme aufgenommen werden, und zwar im Rahmen ihrer nächsten regelmäßigen Bewertung gemäß der Richtlinie 2008/98/EG oder zu einem früheren Zeitpunkt.