1Die Erzeuger sollten eine EU-Konformitätserklärung erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält. 2Möglicherweise sind Erzeuger auch nach anderem Unionsrecht verpflichtet, eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. 3Um den Zugang zu Informationen für die Zwecke der Marktüberwachung zu gewährleisten, sollte eine einzige EU-Konformitätserklärung in Bezug auf alle einschlägigen Rechtsakte der Union ausgestellt werden. 4Um den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsakteure zu verringern, sollte es zulässig sein, dass diese einzige EU-Konformitätserklärung aus einer Akte besteht, die die einschlägigen einzelnen Konformitätserklärungen enthält.