PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

(109)

1Die CE-Kennzeichnung auf Verpackungen sollte nicht angeben, dass die Verpackung den Anforderungen dieser Verordnung entspricht, sondern lediglich, dass das verpackte Produkt dem gegebenenfalls geltenden Produktrecht der Union entspricht. 2Nach dem Produktrecht der Union ist die CE-Kennzeichnung für das Produkt typischerweise entweder auf dem Produkt selbst oder auf seiner Verpackung anzubringen. 3Die Anforderung, dass die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung angeben soll, könnte zu Verwirrung und Missverständnissen in Bezug auf die Frage führen, ob sich die Kennzeichnung auf die Verpackung selbst oder auf das verpackte Produkt bezieht, und letztlich zu Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Sicherheit und Konformität der betreffenden verpackten Produkte führen.