PostLEntgV

Postleistungsentgeltverordnung

Verordnung über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG

Vom 12.12.2005

Zuletzt geändert am 1.12.2025

§ 13

Übergangsregelung

Für die Jahre 2012 bis 2041 wird kein Leistungsentgelt nach § 1 gezahlt.