PostG

Postgesetz

Vom 15.7.2024

§ 80

Medien der Veröffentlichung

Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, zu denen die Bundesnetzagentur durch dieses Gesetz verpflichtet wird, erfolgen im Amtsblatt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist.