PostG

Postgesetz

Vom 22.12.1997

Zuletzt geändert am 9.3.2021

§ 3

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.