PostG

Postgesetz

Vom 22.12.1997

Zuletzt geändert am 9.3.2021

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1

Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.