PlanSiG

Planungssicherstellungsgesetz

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie

Vom 20.5.2020

Zuletzt geändert am 4.12.2023

§ 7

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) 1Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.