Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
Vom
20.5.2020
Zuletzt geändert am
4.12.2023
§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
1Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
2Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.