PflegeZG

Pflegezeitgesetz

Gesetz über die Pflegezeit

Vom 28.5.2008

Zuletzt geändert am 23.10.2024

§ 1

Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.