PFAV

Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung

Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung

Vom 18.4.2016

Zuletzt geändert am 19.7.2024

Kapitel 2
Berichte für die Aufsichtsbehörde

§ 4

Interner jährlicher Bericht

Pensionsfonds haben der Aufsichtsbehörde einen internen jährlichen Bericht vorzulegen, der sich aus folgenden Rechnungslegungsunterlagen zusammensetzt:

1. Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen gemäß den §§ 5 bis 7,
2. formgebundene Erläuterungen gemäß den §§ 8 und 9 und
3. sonstige Rechnungslegungsunterlagen gemäß § 10.