PBZugV

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Vom 15.6.2000

Zuletzt geändert am 11.4.2024

Anlage 3

(zu § 3 und § 7)

        • Sachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs
  • A.
  • Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen notwendig ist
      1.
    • Recht
    • Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten:
    • 1.1
    • Personenbeförderungsrecht
    • einschließlich der Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr
    • 1.2
    • Straßenverkehrsrecht
    • Der Bewerber muss insbesondere
        a)
      • die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse);
      • b)
      • die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht
    • kennen.
    • 1.3
    • Arbeitsrecht
    • Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen.
    • 1.4
    • Sozialversicherungsrecht
    • 1.5
    • Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
    • 1.6
    • Grundzüge des Steuerrechts
    • Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen:
        a)
      • die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen;
      • b)
      • die Kraftfahrzeugsteuern;
      • c)
      • die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.
    • 2.
    • Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs
    • 2.1
    • Zahlungsverkehr
    • 2.2
    • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
    • 2.3
    • Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens
    • 2.4
    • Buchführung
    • Der Bewerber muss insbesondere
        -
      • ein Kassenbuch führen können;
      • -
      • Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Betriebseinnahmen-/-ausgaben-Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.
    • 2.5
    • Versicherungswesen
    • 3.
    • Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
        -
      • Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
      • -
      • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
      • -
      • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
      • -
      • Bereitstellung der Fahrzeuge
      • -
      • Fernsprech- und Funkverkehr.
    • 4.
    • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • B.
  • Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich ist, soweit solche Beförderungen im Bezirk des Prüfungsausschusses bedeutsam sind
      5.1
    • Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
    • 5.2
    • Paß- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr wichtig sind
    • 5.3
    • Beförderungsdokumente.