PBefGKostV

Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen

Vom 15.8.2001

Zuletzt geändert am 4.5.2012

§ 1

Kosten (Gebühren und Auslagen) werden für die im anliegenden Gebührenverzeichnis aufgeführten Amtshandlungen erhoben.