PAuswV

Personalausweisverordnung

Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis

Vom 1.11.2010

Zuletzt geändert am 30.1.2026

§ 36e

Muster der eID-Karte

1Die eID-Karte ist nach dem in Anlage 3a abgedruckten Muster herzustellen. 2Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1 entsprechend.