PAuswV

Personalausweisverordnung

Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis

Vom 1.11.2010

Zuletzt geändert am 30.1.2026

§ 36a

Ausgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten

1Der Bund stellt Berechtigungszertifikate für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten zur Verfügung. 2Die Kommunikation und die Identifizierung der öffentlichen Stellen erfolgt über die einheitlichen Ansprechpartner nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/296.