PatV

Patentverordnung

Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

Vom 1.9.2003 (BGBl. I S. 1702)

Zuletzt geändert am 14.6.2022 (BGBl. I S. 878)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

Für die im Patentgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Patentgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.

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