Vom 5.5.1936
Neugefasst am 16.12.1980
Zuletzt geändert am 23.10.2024
1Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. 2Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.