PartG

Parteiengesetz

Gesetz über die politischen Parteien

Vom 24.7.1967 (BGBl. I S. 773)

Neugefasst am 31.1.1994 (BGBl. I S. 149)

Zuletzt geändert am 27.2.2024 (BGBl. I S. Nr. 70)

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
Zweiter Abschnitt
Innere Ordnung
§ 6Satzung und Programm
Dritter Abschnitt
Aufstellung von Wahlbewerbern
§ 17Aufstellung von Wahlbewerbern
Vierter Abschnitt
Staatliche Finanzierung
§ 18Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
Fünfter Abschnitt
Rechenschaftslegung
§ 23Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung
Sechster Abschnitt
Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31aRückforderung der staatlichen Finanzierung
Siebter Abschnitt
Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien
§ 32Vollstreckung
Achter Abschnitt
Schlußbestimmungen
§ 34(Änderung des Einkommensteuergesetzes)

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