ParlStG

Parlamentarische Staatssekretäre-Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Vom 24.7.1974

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 9

§ 6 gilt nicht für ehemalige Parlamentarische Staatssekretäre, die vor seinem Inkrafttreten ausgeschieden sind, und ihre Hinterbliebenen.