PAG

Polizeiaufgabengesetz

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei

Vom 14.9.1990 (GVBl. S. 397, BayRS 2012-1-1-I)

Zuletzt geändert am 23.7.2024 (GVBl. S. 247)

Geltungsbereich: Bayern (BY)

I. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Art. 1Begriff der Polizei
II. Abschnitt
Befugnisse der Polizei
Art. 11Allgemeine Befugnisse
III. Abschnitt
Datenverarbeitung
1. Unterabschnitt
Datenerhebung
Art. 30Allgemeine Grundsätze
2. Unterabschnitt
Besondere Befugnisse und Maßnahmen der Datenerhebung
Art. 33Offener Einsatz technischer Mittel
3. Unterabschnitt
Datenspeicherung, -übermittlung und sonstige Datenverarbeitung
Art. 53Allgemeine Regeln der Datenspeicherung und sonstigen Datenverarbeitung
4. Unterabschnitt
Anwendung des Bayerischen Datenschutzgesetzes
Art. 66Anwendung des Bayerischen Datenschutzgesetzes
IV. Abschnitt
Vollzugshilfe
Art. 67Vollzugshilfe
V. Abschnitt
Zwang
1. Unterabschnitt
Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen
Art. 70Zulässigkeit des Verwaltungszwangs
2. Unterabschnitt
Anwendung unmittelbaren Zwangs
Art. 77Rechtliche Grundlagen
VI. Abschnitt
Entschädigungs-, Erstattungs- und Ersatzansprüche
Art. 87Entschädigungsanspruch
VII. Abschnitt
Opferschutz
Art. 91Opferschutzmaßnahmen
IX. Abschnitt
Richtervorbehalte; gerichtliches Verfahren
Art. 94Richtervorbehalte
X. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Art. 100Einschränkung von Grundrechten

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