OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Vom 24.5.1968

Neugefasst am 19.2.1987

Zuletzt geändert am 12.7.2024

Vierter Abschnitt
Bußgeldbescheid

§ 65

Allgemeines

Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.